AGB
§ 1 Geltung der Bedingungen
Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich
aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Spätestens mit Entgegennahme der
Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Allgemeine
Geschäftsbedingungen des Kunden finden selbst dann keine Anwendung,
wenn der Kunde im Zusammenhang mit seiner Bestellung auf diese hinweist
und wir nicht widersprechen. Zusagen, Nebenabreden sowie Änderungen und
Ergänzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der
Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des
Schriftformerfordernisses.
Soweit diese Bedingungen Regelungen für den Verkehr mit Unternehmern
enthalten, gelten diese nur gegenüber einem Unternehmer, der bei
Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung seiner gewerblichen oder
selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, und gegenüber einer
juristischen Person des öffentlichen Rechts sowie einem
öffentlichrechtlichen Sondervermögen.
§ 2 Preise und Zahlungsbedingungen
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt
mit Eingang eines Auftrags oder einer Bestellung, spätestens mit
Annahme der Lieferung durch den Kunden zustande. Gleiches gilt für
Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden.
Wir behalten uns vor, einen Vertragsabschluß mittels Rechnung zu bestätigen.
Unsere Preise verstehen sich zzgl. Versandkosten, ohne gesondertes
Zubehör, Installation, Schulung und sonstige Nebenleistungen, soweit
nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
Unsere Rechnungen sind sofort fällig und netto ohne Abzug zahlbar,
sofern nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
Ändert sich die Bonität des Kunden im Nachhinein, sind wir berechtigt,
Barzahlung Zug um Zug gegen Lieferung, Vorkasse oder
Sicherheitsleistung zu verlangen und bei Nichterfüllung vom Vertrag
zurückzutreten. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über
den Betrag verfügen können. Im Falle eines Zahlungsverzuges sind wir
berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen
Basiszinssatz der EZB nach Diskont-Überleitungsgesetz zu berechnen.
Wechsel oder Schecks werden nur nach Vereinbarung und erfüllungshalber
entgegengenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung.
Diskont- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Kunden. Für die
rechtzeitige Vorlage übernehmen wir keine Haftung.
Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur dann zu, soweit sein
Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht und dieser
rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt worden ist. Bei
laufenden Geschäftsbeziehungen gilt jeder einzelne Auftrag oder jede
einzelne Bestellung als gesondertes Vertragsverhältnis.
Wir sind berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Kunden,
Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen. Sind bereits
Kosten durch Zinsen und Verzug entstanden, sind wir berechtigt, die
Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf
die Hauptforderung anzurechnen.
§ 3 Lieferfrist
Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn sie werden ausdrücklich
schriftlich als verbindlich vereinbart. Wir kommen in jedem Fall nur
dann in Verzug, wenn die Verzögerung durch uns verschuldet, die
Leistung fällig ist und der Kunde uns erfolglos eine angemessene,
schriftliche Nachfrist (mindestens 14 Tage) gesetzt hat.
Die Lieferfrist verlängert sich ggfs. um die Zeit, bis der Käufer alle
Angaben und Unterlagen übergeben hat, die für die Ausführung des
Auftrags notwendig sind.
Lieferverzögerungen, die durch gesetzliche oder behördliche Anordnungen
(z.B. Import- und Exportbeschränkungen) verursacht werden und nicht von
uns zu vertreten sind, verlängern die Lieferfrist entsprechend der
Dauer derartiger Hindernisse. Deren Beginn und Ende werden wir in
wichtigen Fällen dem Käufer mitteilen.
Liefertermine verlängern sich für uns angemessen bei Störungen aufgrund
höherer Gewalt, Krieg und kriegsähnlichen Zuständen und anderer nicht
von uns zu vertretender Hindernisse, wie etwa Störungen bei der
Selbstbelieferung durch Lieferanten, Streiks, Aussperrungen,
Betriebsstörungen usw.
Wir behalten uns das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn eine
Lieferverzögerung durch eines der in o.g. Ereignisse länger als sechs
Wochen andauert.
Geraten wir mit der Lieferung in Verzug, so ist unsere
Schadensersatzpflicht im Falle leichter Fahrlässigkeit auf den
vorhersehbaren Schaden begrenzt. Weitergehende Schadensersatzansprüche
bestehen nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
beruht. Ist der Kunde Unternehmer, so ist im Fall leichter
Fahrlässigkeit ein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz wegen
Lieferverzugs ausgeschlossen, im Übrigen begrenzt auf die Höhe des
vorhersehbaren Schadens, maximal jedoch 5% des vom Lieferverzug
betroffenen Lieferwerts.
§ 4 Lieferung, Versand, Gefahrenübergang
Teillieferungen durch uns sind zuläsig, soweit dies dem Käufer zumutbar ist.
Die Versandart, den Versandweg und die mit dem Versand beauftragte
Firma können wir nach unserem Ermessen bestimmen, sofern der Käufer
keine ausdrücklichen Weisungen gibt.
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung mit den
Liefergegenständen vom Spediteur an den Käufer übergeben wird. Der
Käufer hat sowohl offensichtliche, wie auch eventuell festgestellte
Transportschäden beim Spediteur oder Frachtführer unverzüglich zu rügen
und dies anschließend auch uns mitzuteilen, um Ansprüche geltend machen
zu können. Ist der Käufer Unternehmer und unterbleibt eine schriftliche
Rüge innerhalb von vier Tagen ab Lieferscheindatum, gilt die Ware als
ordnungsgemäß und vollständig geliefert, es sei denn, dass es sich um
einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.
Für den Fall, dass im Verkehr mit Unternehmern die Waren an den Käufer
zu versenden sind, haben wir mit der Übergabe der Waren an das
ausführende Transportunternehmen unsere Leistungspflicht erbracht und
die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen
Verschlechterung geht auf den Käufer über.
§ 5 Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen
Dem Verbraucher i.S.d. FernAbsG steht bei Fernabsatzverträgen ein
Widerrufsrecht zu. Nach Maßgabe des Fernabsatzgesetzes hat er innerhalb
zwei Wochen nach Erhalt der Ware die Möglichkeit, den Vertrag ohne
Begründung zu widerrufen. Bei Dienstleistungen beginnt die
Widerrufsfrist mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Der Widerruf kann
schriftlich oder durch Rücksendung der Ware erfolgen; zur Fristwahrung
genügt die rechtzeitige Absendung an EWU Dr. Wallberg & Partner,
Schomburgkstraße 2, 04179 Leipzig. Die weiteren Rechtsfolgen des
fristgerechten Widerrufs richten sich nach §357 BGB und bei Vorliegen
eines mit dem Kaufvertrag verbundenen Verbraucherdarlehensvertrags auch
nach §358 BGB.
Bei Ausübung des Widerrufsrechts trägt der Verbraucher bis zu einem
Auftrags- oder Bestellwert von 80,- Euro die Rücksendekosten.
Wertminderungen aus bestimmungsgemässem Gebrauch sind vom Verbraucher
zu erstatten, es sei denn, die Minderung ist lediglich auf die Prüfung
der Waren zurückzuführen.
Ein Widerrufsrecht besteht mangels anderer Vereinbarung und unbeschadet
anderer gesetzlicher Bestimmungen u.a. nicht bei Verträgen zur
Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden
oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder
die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet
sind oder bei Verträgen zur Lieferung von Software, sofern die
gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind. Bei
einer Dienstleistung erlischt das Widerrufsrecht auch, wenn wir mit der
Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des
Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen haben oder der
Verbraucher diese selbst veranlasst hat.
§ 6 Kulanzrücknahme und Annahmeverweigerung
Nach Ablauf der zweiwöchigen Widerrufsfrist oder bei Käufern, die nicht
Verbraucher i.S.d. FernAbsG sind, erfolgt eine Warenrücknahme nur bei
nachweislich falscher Belieferung. Bei Umtausch-, Rücknahme- oder
Gutschriftersuchen, deren Ursache wir nicht zu vertreten haben, erfolgt
eine Abwicklung nur nach ausdrücklicher Bestätigung durch den
Verkäufer. Grundsätzliche Voraussetzung hierfür ist die Beschaffenheit
der Ware und ihr wiederverkaufsfähiger Zustand. Kulanzrücknahmen werden
grundsätzlich nur zur Verrechnung mit zukünftigen Lieferungen
durchgeführt wenn nicht ausdrücklich durch EWU Dr. Wallberg &
Partner GmbH, Schomburgkstraße 2, 04179 Leipzig eine andere Regelung
zugesagt wurde.
Nimmt ein Käufer, der nicht Verbraucher i.S.d. FernAbsG ist, die
verkaufte Ware nicht ab, so sind wir berechtigt, wahlweise auf Abnahme
zu bestehen oder 10% des Kaufpreises als pauschalisierten Schadens- und
Aufwendungsersatz zu verlangen, es sei denn, der Käufer weist nach, daß
ein Schaden nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist. Im Falle
eines außergewöhnlich hohen Schadens behalten wir uns das Recht vor,
diesen geltend zu machen. Für die Dauer des Annahmeverzugs des Käufers
sind wir berechtigt, die Liefergegenstände des Käufers bei uns, einer
Spedition oder einem Lagerhalter einzulagern. Während der Dauer des
Annahmeverzugs hat der Käufer an uns für die entstehenden Lagerkosten
ohne weiteren Nachweis pauschal pro Monat 15 Euro zu bezahlen. Die
pauschale Entschädigung mindert sich in dem Maße, wie der Kunde
nachweist, daß Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden sind. Im
Falle außergewöhnlich hoher Lagerkosten behalten wir uns das Recht vor,
diese geltend zu machen.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen
Bezahlung aller, auch zukünftiger Forderungen aus dem Liefervertrag und
darüber hinaus aus der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Kunden,
einschließlich Nebenforderungen (z.B. Wechselkosten,
Finanzierungskosten, Zinsen, usw.) vor. Bei vertragswidrigem Verhalten
des Käufers sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzuverlangen. In
der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltssache liegt kein
Rücktritt vom Vertrag.
Eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung der Vorbehaltsware ist dem
Kunden nicht erlaubt. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter
wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich
schriftlich benachrichtigen.
Eine Verbindung, Vermischung, Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache
durch den Käufer wird stets für uns vorgenommen. In diesem Fall
erwerben wir das Miteigentum an der fertigen Ware bzw. an der neuen
Sache, der dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der
fertigen Ware bzw. der neuen Sache entspricht. Für die durch
Verbindung, Vermischung, Verarbeitung oder Umbildung entstehende Sache
gilt das gleiche wie für die Vorbehaltsware. Erfolgte die Verbindung
oder Vermischung in der Weise, daß die Sache des Käufers als Hauptsache
anzusehen ist, so gilt als vereinbart, daß der Käufer uns anteilmäßig
Miteigentum überträgt. Der Käufer verwahrt das Alleineigentum oder das
Miteigentum für uns.
Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen
des Käufers insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die
zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt.
Der Käufer ist berechtigt, die Waren im ordentlichen Geschäftsgang
weiter zu verkaufen. Er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen
gegenüber seinem Abnehmer oder Dritter aus der Weiterveräußerung in
Höhe des Rechnungs-Endbetrags (einschließlich MwSt.) an uns ab. Zur
Einziehung der Forderung ist der Käufer nach deren Abtretung
ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt
hiervon unberührt; jedoch verpflichten wir uns, die Forderung nicht
einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen
ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Zahlungsverzug ist. Ist dies
jedoch der Fall, können wir verlangen, daß der Käufer uns die
abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum
Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen
aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
Im Verkehr mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an dem
Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus der
Geschäftsverbindung mit dem Käufer vor. Der Eigentumsvorbehalt
erstreckt sich dann auch auf den anerkannten Saldo, soweit wir
Forderungen gegenüber dem Kunden in laufende Rechnung buchen
(Kontokorrent-Vorbehalt). Im Verkehr mit Unternehmern ist die während
der Dauer des Eigentumsvorbehalts in unserem Eigentum stehende Ware vom
Käufer gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruchsdiebstahl zu
versichern. Die Rechte aus diesen Versicherungen werden an uns
abgetreten. Wir nehmen diese Abtretung an.
§ 8 Gewährleistung / Haftungsausschluß
Wir gewährleisten für eine Dauer von 24 Monaten ab Lieferdatum, daß die
Liefergegenstände nach dem jeweiligen Stand der Technik frei von
Fehlern sind. Dabei sind sich die Partner bewußt, daß es nach dem Stand
der Technik nicht möglich ist, Fehler der Software unter allen
Anwendungsbedingungen auszuschließen. Eine Haftung für normale
Abnutzung ist ausgeschlossen. Bei gebrauchter Ware beträgt die
Gewährleistungsdauer 12 Monate ab Lieferdatum.
Keine Gewähr übernehmen wir für Mängel und Schäden, die aus
ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, Nichtbeachtung von
Anwendungshinweisen oder fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung
entstanden sind. Dies gilt insbesondere für den Betrieb der Gegenstände
mit falscher Stromart oder -spannung sowie Anschluß an ungeeignete
Stromquellen. Das gleiche gilt für Mängel und Schäden, die aufgrund von
Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingten Überspannungen,
Feuchtigkeit aller Art, falscher oder fehlender Software und/oder
Verarbeitungsdaten zurückzuführen sind, es sei denn, der Käufer weist
nach, daß diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind.
Wir übernehmen keine Gewähr dafür, daß die Funktionen von Software den
Anforderungen des Kunden genügen und die Vertragsprodukte in der vom
Kunden getroffenen Auswahl zusammenarbeiten.
Die Gewährleistung erlischt, wenn der Käufer Eingriffe und/oder
Reparaturen an Geräten vornimmt oder durch Personen vornehmen läßt, die
nicht von uns autorisiert wurden, sofern der aufgetretene Mangel darauf
beruht. Die Sachmängelhaftung erlischt ferner, wenn Seriennummer,
Typbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich
gemacht werden. Sachmängelansprüche bestehen nicht bei nur
unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei
nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit.
Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch zehn
Werktage nach Empfang der Lieferung schriftlich anzuzeigen; andernfalls
sind hierfür alle Mängelansprüche ausgeschlossen. Im kaufmännischen
Verkehr gelten ergänzend die §§377, 387 HGB.
Soweit ein Mangel der Kaufsache innerhalb eines Jahres nach Lieferdatum
auftritt, ist der Verbraucher nach seiner Wahl zur Geltungmachung eines
Rechts auf Mängelbeseitigung oder Neulieferung berechtigt
(Nacherfüllung). Im Rahmen der Neulieferung gilt der Tausch in
höherwertigere Produkte bereits jetzt als akzeptiert. Ist die gewählte
Art der Nacherfüllung mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden,
beschränkt sich der Anspruch auf die jeweils verbliebene Art der
Nacherfüllung. Weitergehende Rechte, insbesondere die Rückgängigmachung
des Kaufvertrags können nur nach Ablauf einer angemessenen Frist zur
Nacherfüllung oder dem zweimaligen Fehlschlagen der Nacherfüllung
geltend gemacht werden.
Nach Ablauf des ersten Jahres ist der Anspruch in der Regel auf
Nachbesserung beschränkt, da branchenspezifisch die auftretenden Kosten
regelmäßig unverhältnismäßig hoch sind (§439 II BGB). Sollten wir im
Rahmen der Nachbesserung einen Tausch in ein höherwertigeres Produkt
vornehmen, gilt dieser bereits jetzt als akzeptiert. Weitergehende
Rechte, insbesondere die Rückgängigmachung des Kaufvertrags können nur
nach Ablauf einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung ode dem
zweimaligen Fehlschlagen der Nacherfüllung geltend gemacht werden.
Handelt es sich bei dem Käufer um einen Unternehmer, so sind wir
innerhalb eines Jahres nach Lieferdatum nach unserer Wahl zur
Mängelbeseitigung oder Neulieferung im Sinne des §439 BGB berechtigt.
Nach Ablauf eines Jahres ab Lieferdatum beschränken sich seine
Gewährleistungsansprüche auf Mängelbeseitigung oder Zeitwertgutschrift
nach unserer Wahl. Sollte der Unternehmer Aufwendungsersatz i.S.d. §478
II BGB fordern, beschränkt sich dieser auf max. 2% des ursprünglichen
Warenwerts. Ansprüche, die auf §478 BGB zurückgehen, sind durch die
24-monatige Gewährleistung für Unternehmer nach §8 2.Absatz und §8
5.Absatz abbedungen im Sinne des gleichwertigen Ausgleichs nach §478 IV
S.1 BGB.
Durch einen Austausch im Rahmen der Gewährleistung/Garantie treten
keine neuen Gewährleistungs-/Garantiefristen in Kraft; § 203 bleibt
unberührt.
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind weitergehende
Ansprüche des Käufers - gleich aus welchem Rechtsgrund -
ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am
Liefergegenstand unmittelbar entstanden sind; insbesondere haften wir
nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des
Käufers. Vorstehende Haftungsbefreiung gilt nicht, sofern der Schaden
auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Fehlen einer zugesicherten
Eigenschaft, Verletzung vertragswesentlicher Pflichten,
Leistungsverzug, Unmöglichkeit, sowie Ansprüchen nach §§1, 4 des
Produkthaftungsgesetzes beruht. Für die Wiederherstellung von Daten
haften wir nicht, es sei denn, daß wir den Verlust vorsätzlich oder
grob fahrlässig verursacht haben und der Käufer sichergestellt hat, daß
eine Datensicherung erfolgt ist, so daß die Daten mit vertretbarem
Aufwand rekonstruiert werden können.
Der Käufer ist verpflichtet, uns die Überprüfung des von ihm als fehlerhaft bezeichneten Liefergegenstands zu gestatten.
§ 9 Lizenzierung
Die EWU Dr. Wallberg & Partner GmbH erteilt den Kunden die Lizenz,
die durch den Kunden erworbene bzw. gekaufte Software auf einem PC zu
installieren und zu benutzen. Wenn der Kunde die erworbene Software auf
mehreren PC nutzen möchte, benötigt er für jeden PC eine Lizenz. Die
Software wird mit dem Kauf dem Kunden überlassen und geht nicht in das
Eigentum über. Diese Software unterliegt dem Urheberrecht der
Bundesrepublik Deutschland, besonders dem § 69 ff. UrhG sowie dem
internationalen Recht. Kein Teil der erworbenen Software darf ohne die
ausdrückliche schriftliche Genehmigung von EWU Dr. Wallberg &
Partner GmbH in irgendeiner Form vervielfältigt, reproduziert,
zurückentwickelt, weiterverkauft oder verbreitet werden. Es dürfen
Kopien zu Sicherungs- und Archivierungszwecken angelegt werden. Wird
eine Software von einem anderen Auftragnehmer, Freiberufler,
Praktikanten bzw. Arbeitnehmer im Auftrag der EWU Dr. Wallberg &
Partner GmbH entwickelt, so ist ausschließlich der Auftraggeber bzw.
Arbeitgeber zur Ausübung aller vermögensrechtlichen Befugnisse an dem
Computerprogramm berechtigt, sofern nichts anderes in schriftlicher
Form vereinbart ist (es gilt § 69b UrhG).
§ 10 Sonstige Vereinbarungen
Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn uns konkrete
Anhaltspunkte über die Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des
Käufers bekannt werden, insbesondere bei Zahlungseinstellung, Eröffnung
des Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens, Wechsel- oder Scheckproteste
u.ä.
Bei Lieferung von Software oder Literatur gelten über unsere
Bedingungen hinaus die besonderen Lizenz- und sonstigen Bedingungen des
Herstellers. Mit der Entgegennahme der Ware erkennt der Käufer deren
Geltung ausdrücklich an.
Wir sind berechtigt, alle Daten, die Geschäftsbeziehungen mit dem
Käufer betreffen, gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz zu verarbeiten.
Für die Ausfuhr der gelieferten Ware notwendigen Genehmigungen hat
grundsätzlich der Käufer einzuholen. Die Versagung einer solchen
Ausfuhrgenehmigung berechtigt den Käufer nicht, vom Vertrag
zurückzutreten.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Leipzig, wenn der Kunde Kaufmann
ist; wir sind auch berechtigt, an jedem anderen gesetzlichen
Gerichtsstand zu klagen.
Ist der Kunde Unternehmer, ist er nicht berechtigt, seine Ansprüche aus diesem Vertrag abzutreten.
Sollten einzelne Bestimmungen des Liefervetrags oder dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen
Bestimmungen weiterhin wirksam. Im grenzüberschreitenden Lieferverkehr
gilt deutsches Recht.
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