AGB

EWU Software GmbH AGB

AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen 

Bitte lesen Sie unsere AGB aufmerksam durch, um alle Missverständnisse auszuschließen.

AGB – § 1 Geltung der Bedingungen

Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Spätestens mit Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden selbst dann keine Anwendung, wenn der Kunde im Zusammenhang mit seiner Bestellung auf diese hinweist und wir nicht widersprechen. Zusagen, Nebenabreden sowie Änderungen und Ergänzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.

Soweit diese Bedingungen Regelungen für den Verkehr mit Unternehmern enthalten, gelten diese nur gegenüber einem Unternehmer, der bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, und gegenüber einer juristischen Person des öffentlichen Rechts sowie einem öffentlichrechtlichen Sondervermögen.

 

AGB – § 2 Preise und Zahlungsbedingungen

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt mit Eingang eines Auftrags oder einer Bestellung, spätestens mit Annahme der Lieferung durch den Kunden zustande. Gleiches gilt für Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden.

Wir behalten uns vor, einen Vertragsabschluß mittels Rechnung zu bestätigen.

Unsere Preise verstehen sich zzgl. Versandkosten, ohne gesondertes Zubehör, Installation, Schulung und sonstige Nebenleistungen, soweit nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

Unsere Rechnungen sind sofort fällig und netto ohne Abzug zahlbar, sofern nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Ändert sich die Bonität des Kunden im Nachhinein, sind wir berechtigt, Barzahlung Zug um Zug gegen Lieferung, Vorkasse oder Sicherheitsleistung zu verlangen und bei Nichterfüllung vom Vertrag zurückzutreten. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Falle eines Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB nach Diskont-Überleitungsgesetz zu berechnen. Wechsel oder Schecks werden nur nach Vereinbarung und erfüllungshalber entgegengenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung. Diskont- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Kunden. Für die rechtzeitige Vorlage übernehmen wir keine Haftung.

Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur dann zu, soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht und dieser rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt worden ist. Bei laufenden Geschäftsbeziehungen gilt jeder einzelne Auftrag oder jede einzelne Bestellung als gesondertes Vertragsverhältnis.

Wir sind berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten durch Zinsen und Verzug entstanden, sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.

 

AGB – § 3 Lieferfrist

Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn sie werden ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart. Wir kommen in jedem Fall nur dann in Verzug, wenn die Verzögerung durch uns verschuldet, die Leistung fällig ist und der Kunde uns erfolglos eine angemessene, schriftliche Nachfrist (mindestens 14 Tage) gesetzt hat.

Die Lieferfrist verlängert sich ggf. um die Zeit, bis der Käufer alle Angaben und Unterlagen übergeben hat, die für die Ausführung des Auftrags notwendig sind.

Lieferverzögerungen, die durch gesetzliche oder behördliche Anordnungen (z.B. Import- und Exportbeschränkungen) verursacht werden und nicht von uns zu vertreten sind, verlängern die Lieferfrist entsprechend der Dauer derartiger Hindernisse. Deren Beginn und Ende werden wir in wichtigen Fällen dem Käufer mitteilen.

Liefertermine verlängern sich für uns angemessen bei Störungen aufgrund höherer Gewalt, Krieg und kriegsähnlichen Zuständen und anderer nicht von uns zu vertretender Hindernisse, wie etwa Störungen bei der Selbstbelieferung durch Lieferanten, Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen usw.

Wir behalten uns das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn eine Lieferverzögerung durch eines der in o.g. Ereignisse länger als sechs Wochen andauert.

Geraten wir mit der Lieferung in Verzug, so ist unsere Schadensersatzpflicht im Falle leichter Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Weitergehende Schadensersatzansprüche bestehen nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Ist der Kunde Unternehmer, so ist im Fall leichter Fahrlässigkeit ein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz wegen Lieferverzugs ausgeschlossen, im Übrigen begrenzt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, maximal jedoch 5% des vom Lieferverzug betroffenen Lieferwerts.

 

AGB – § 4 Lieferung, Versand, Gefahrenübergang

Teillieferungen durch uns sind zuläsig, soweit dies dem Käufer zumutbar ist.

Die Versandart, den Versandweg und die mit dem Versand beauftragte Firma können wir nach unserem Ermessen bestimmen, sofern der Käufer keine ausdrücklichen Weisungen gibt.

Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung mit den Liefergegenständen vom Spediteur an den Käufer übergeben wird. Der Käufer hat sowohl offensichtliche, wie auch eventuell festgestellte Transportschäden beim Spediteur oder Frachtführer unverzüglich zu rügen und dies anschließend auch uns mitzuteilen, um Ansprüche geltend machen zu können. Ist der Käufer Unternehmer und unterbleibt eine schriftliche Rüge innerhalb von vier Tagen ab Lieferscheindatum, gilt die Ware als ordnungsgemäß und vollständig geliefert, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.

Für den Fall, dass im Verkehr mit Unternehmern die Waren an den Käufer zu versenden sind, haben wir mit der Übergabe der Waren an das ausführende Transportunternehmen unsere Leistungspflicht erbracht und die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht auf den Käufer über.

 

AGB – § 5 Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen

Dem Verbraucher i.S.d. FernAbsG steht bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht zu. Nach Maßgabe des Fernabsatzgesetzes hat er innerhalb zwei Wochen nach Erhalt der Ware die Möglichkeit, den Vertrag ohne Begründung zu widerrufen. Bei Dienstleistungen beginnt die Widerrufsfrist mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Der Widerruf kann schriftlich oder durch Rücksendung der Ware erfolgen; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung an EWU Dr. Wallberg & Partner, Schomburgkstraße 2, 04179 Leipzig. Die weiteren Rechtsfolgen des fristgerechten Widerrufs richten sich nach §357 BGB und bei Vorliegen eines mit dem Kaufvertrag verbundenen Verbraucherdarlehensvertrags auch nach §358 BGB.

Bei Ausübung des Widerrufsrechts trägt der Verbraucher bis zu einem Auftrags- oder Bestellwert von 80,- Euro die Rücksendekosten. Wertminderungen aus bestimmungsgemässem Gebrauch sind vom Verbraucher zu erstatten, es sei denn, die Minderung ist lediglich auf die Prüfung der Waren zurückzuführen.

Ein Widerrufsrecht besteht mangels anderer Vereinbarung und unbeschadet anderer gesetzlicher Bestimmungen u.a. nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder bei Verträgen zur Lieferung von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind. Bei einer Dienstleistung erlischt das Widerrufsrecht auch, wenn wir mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen haben oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.

 

AGB – § 6 Kulanzrücknahme und Annahmeverweigerung

Nach Ablauf der zweiwöchigen Widerrufsfrist oder bei Käufern, die nicht Verbraucher i.S.d. FernAbsG sind, erfolgt eine Warenrücknahme nur bei nachweislich falscher Belieferung. Bei Umtausch-, Rücknahme- oder Gutschriftersuchen, deren Ursache wir nicht zu vertreten haben, erfolgt eine Abwicklung nur nach ausdrücklicher Bestätigung durch den Verkäufer. Grundsätzliche Voraussetzung hierfür ist die Beschaffenheit der Ware und ihr wiederverkaufsfähiger Zustand. Kulanzrücknahmen werden grundsätzlich nur zur Verrechnung mit zukünftigen Lieferungen durchgeführt wenn nicht ausdrücklich durch EWU Dr. Wallberg & Partner GmbH, Schomburgkstraße 2, 04179 Leipzig eine andere Regelung zugesagt wurde.

Nimmt ein Käufer, der nicht Verbraucher i.S.d. FernAbsG ist, die verkaufte Ware nicht ab, so sind wir berechtigt, wahlweise auf Abnahme zu bestehen oder 10% des Kaufpreises als pauschalisierten Schadens- und Aufwendungsersatz zu verlangen, es sei denn, der Käufer weist nach, daß ein Schaden nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist. Im Falle eines außergewöhnlich hohen Schadens behalten wir uns das Recht vor, diesen geltend zu machen. Für die Dauer des Annahmeverzugs des Käufers sind wir berechtigt, die Liefergegenstände des Käufers bei uns, einer Spedition oder einem Lagerhalter einzulagern. Während der Dauer des Annahmeverzugs hat der Käufer an uns für die entstehenden Lagerkosten ohne weiteren Nachweis pauschal pro Monat 15 Euro zu bezahlen. Die pauschale Entschädigung mindert sich in dem Maße, wie der Kunde nachweist, daß Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden sind. Im Falle außergewöhnlich hoher Lagerkosten behalten wir uns das Recht vor, diese geltend zu machen.

 

AGB – § 7 Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Bezahlung aller, auch zukünftiger Forderungen aus dem Liefervertrag und darüber hinaus aus der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Kunden, einschließlich Nebenforderungen (z.B. Wechselkosten, Finanzierungskosten, Zinsen, usw.) vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzuverlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltssache liegt kein Rücktritt vom Vertrag.

Eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung der Vorbehaltsware ist dem Kunden nicht erlaubt. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich schriftlich benachrichtigen.

Eine Verbindung, Vermischung, Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Käufer wird stets für uns vorgenommen. In diesem Fall erwerben wir das Miteigentum an der fertigen Ware bzw. an der neuen Sache, der dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der fertigen Ware bzw. der neuen Sache entspricht. Für die durch Verbindung, Vermischung, Verarbeitung oder Umbildung entstehende Sache gilt das gleiche wie für die Vorbehaltsware. Erfolgte die Verbindung oder Vermischung in der Weise, daß die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, daß der Käufer uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Käufer verwahrt das Alleineigentum oder das Miteigentum für uns.

Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt.

Der Käufer ist berechtigt, die Waren im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen gegenüber seinem Abnehmer oder Dritter aus der Weiterveräußerung in Höhe des Rechnungs-Endbetrags (einschließlich MwSt.) an uns ab. Zur Einziehung der Forderung ist der Käufer nach deren Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt; jedoch verpflichten wir uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Zahlungsverzug ist. Ist dies jedoch der Fall, können wir verlangen, daß der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

Im Verkehr mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer vor. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich dann auch auf den anerkannten Saldo, soweit wir Forderungen gegenüber dem Kunden in laufende Rechnung buchen (Kontokorrent-Vorbehalt). Im Verkehr mit Unternehmern ist die während der Dauer des Eigentumsvorbehalts in unserem Eigentum stehende Ware vom Käufer gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruchsdiebstahl zu versichern. Die Rechte aus diesen Versicherungen werden an uns abgetreten. Wir nehmen diese Abtretung an.

 

AGB – § 8 Gewährleistung / Haftungsausschluß

Wir gewährleisten für eine Dauer von 24 Monaten ab Lieferdatum, daß die Liefergegenstände nach dem jeweiligen Stand der Technik frei von Fehlern sind. Dabei sind sich die Partner bewußt, daß es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler der Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Bei gebrauchter Ware beträgt die Gewährleistungsdauer 12 Monate ab Lieferdatum.

Keine Gewähr übernehmen wir für Mängel und Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen oder fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstanden sind. Dies gilt insbesondere für den Betrieb der Gegenstände mit falscher Stromart oder -spannung sowie Anschluß an ungeeignete Stromquellen. Das gleiche gilt für Mängel und Schäden, die aufgrund von Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingten Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, falscher oder fehlender Software und/oder Verarbeitungsdaten zurückzuführen sind, es sei denn, der Käufer weist nach, daß diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind.

Wir übernehmen keine Gewähr dafür, daß die Funktionen von Software den Anforderungen des Kunden genügen und die Vertragsprodukte in der vom Kunden getroffenen Auswahl zusammenarbeiten.

Die Gewährleistung erlischt, wenn der Käufer Eingriffe und/oder Reparaturen an Geräten vornimmt oder durch Personen vornehmen läßt, die nicht von uns autorisiert wurden, sofern der aufgetretene Mangel darauf beruht. Die Sachmängelhaftung erlischt ferner, wenn Seriennummer, Typbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden. Sachmängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit.

Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch zehn Werktage nach Empfang der Lieferung schriftlich anzuzeigen; andernfalls sind hierfür alle Mängelansprüche ausgeschlossen. Im kaufmännischen Verkehr gelten ergänzend die §§ 377, 387 HGB.

Soweit ein Mangel der Kaufsache innerhalb eines Jahres nach Lieferdatum auftritt, ist der Verbraucher nach seiner Wahl zur Geltungmachung eines Rechts auf Mängelbeseitigung oder Neulieferung berechtigt (Nacherfüllung). Im Rahmen der Neulieferung gilt der Tausch in höherwertigere Produkte bereits jetzt als akzeptiert. Ist die gewählte Art der Nacherfüllung mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden, beschränkt sich der Anspruch auf die jeweils verbliebene Art der Nacherfüllung. Weitergehende Rechte, insbesondere die Rückgängigmachung des Kaufvertrags können nur nach Ablauf einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung oder dem zweimaligen Fehlschlagen der Nacherfüllung geltend gemacht werden.

Nach Ablauf des ersten Jahres ist der Anspruch in der Regel auf Nachbesserung beschränkt, da branchenspezifisch die auftretenden Kosten regelmäßig unverhältnismäßig hoch sind (§439 II BGB). Sollten wir im Rahmen der Nachbesserung einen Tausch in ein höherwertigeres Produkt vornehmen, gilt dieser bereits jetzt als akzeptiert. Weitergehende Rechte, insbesondere die Rückgängigmachung des Kaufvertrags können nur nach Ablauf einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung ode dem zweimaligen Fehlschlagen der Nacherfüllung geltend gemacht werden.

Handelt es sich bei dem Käufer um einen Unternehmer, so sind wir innerhalb eines Jahres nach Lieferdatum nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder Neulieferung im Sinne des §439 BGB berechtigt. Nach Ablauf eines Jahres ab Lieferdatum beschränken sich seine Gewährleistungsansprüche auf Mängelbeseitigung oder Zeitwertgutschrift nach unserer Wahl. Sollte der Unternehmer Aufwendungsersatz i.S.d. §478 II BGB fordern, beschränkt sich dieser auf max. 2% des ursprünglichen Warenwerts. Ansprüche, die auf §478 BGB zurückgehen, sind durch die 24-monatige Gewährleistung für Unternehmer nach §8 2.Absatz und §8 5.Absatz abbedungen im Sinne des gleichwertigen Ausgleichs nach §478 IV S.1 BGB.

Durch einen Austausch im Rahmen der Gewährleistung/Garantie treten keine neuen Gewährleistungs-/Garantiefristen in Kraft; § 203 bleibt unberührt.

Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind weitergehende Ansprüche des Käufers – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand unmittelbar entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers. Vorstehende Haftungsbefreiung gilt nicht, sofern der Schaden auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, Leistungsverzug, Unmöglichkeit, sowie Ansprüchen nach §§ 1, 4 des Produkthaftungsgesetzes beruht. Für die Wiederherstellung von Daten haften wir nicht, es sei denn, daß wir den Verlust vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben und der Käufer sichergestellt hat, daß eine Datensicherung erfolgt ist, so daß die Daten mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.

Der Käufer ist verpflichtet, uns die Überprüfung des von ihm als fehlerhaft bezeichneten Liefergegenstands zu gestatten.

 

AGB – § 9 Lizenzierung

Die EWU Dr. Wallberg & Partner GmbH erteilt den Kunden die Lizenz, die durch den Kunden erworbene bzw. gekaufte Software auf einem PC zu installieren und zu benutzen. Wenn der Kunde die erworbene Software auf mehreren PC nutzen möchte, benötigt er für jeden PC eine Lizenz. Die Software wird mit dem Kauf dem Kunden überlassen und geht nicht in das Eigentum über. Diese Software unterliegt dem Urheberrecht der Bundesrepublik Deutschland, besonders dem § 69 ff. UrhG sowie dem internationalen Recht. Kein Teil der erworbenen Software darf ohne die ausdrückliche schriftliche Genehmigung von EWU Dr. Wallberg & Partner GmbH in irgendeiner Form vervielfältigt, reproduziert, zurückentwickelt, weiterverkauft oder verbreitet werden. Es dürfen Kopien zu Sicherungs- und Archivierungszwecken angelegt werden. Wird eine Software von einem anderen Auftragnehmer, Freiberufler, Praktikanten bzw. Arbeitnehmer im Auftrag der EWU Dr. Wallberg & Partner GmbH entwickelt, so ist ausschließlich der Auftraggeber bzw. Arbeitgeber zur Ausübung aller vermögensrechtlichen Befugnisse an dem Computerprogramm berechtigt, sofern nichts anderes in schriftlicher Form vereinbart ist (es gilt § 69b UrhG).

 

AGB – § 10 Sonstige Vereinbarungen

Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn uns konkrete Anhaltspunkte über die Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers bekannt werden, insbesondere bei Zahlungseinstellung, Eröffnung des Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens, Wechsel- oder Scheckproteste u.ä.

Bei Lieferung von Software oder Literatur gelten über unsere Bedingungen hinaus die besonderen Lizenz- und sonstigen Bedingungen des Herstellers. Mit der Entgegennahme der Ware erkennt der Käufer deren Geltung ausdrücklich an.

Wir sind berechtigt, alle Daten, die Geschäftsbeziehungen mit dem Käufer betreffen, gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz zu verarbeiten.

Für die Ausfuhr der gelieferten Ware notwendigen Genehmigungen hat grundsätzlich der Käufer einzuholen. Die Versagung einer solchen Ausfuhrgenehmigung berechtigt den Käufer nicht, vom Vertrag zurückzutreten.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Leipzig, wenn der Kunde Kaufmann ist; wir sind auch berechtigt, an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu klagen.

Ist der Kunde Unternehmer, ist er nicht berechtigt, seine Ansprüche aus diesem Vertrag abzutreten.

Sollten einzelne Bestimmungen des Liefervetrags oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin wirksam. Im grenzüberschreitenden Lieferverkehr gilt deutsches Recht.

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